Identifikationen oder Legitimationsprüfungen Vor-Ort bzw. am Point of Sale (POS) z.B. gemäß Geldwäschegesetz (GWG) oder Telekommunikationsgesetz (TKG) beinhalten eine Prüfung des Ausweisdokumentes.
Um die Daten des Ausweises einfach, schnell und medienbruchfrei übernehmen zu können, liefert die Möglichkeit des Vor-Ort-Auslesens gemäß Personalausweisgesetz (PAuswG) eine wichtige Grundlage. Das Vor-Ort-Auslesen des Personalausweises kommt dann zum Einsatz, wenn der Name oder die Anschrift einer Person in ein Formular übernommen werden sollen, zum Beispiel für eine Kontoeröffnung bei einer Bank, bei Abschluss eines Handyvertrages oder Registrierung eines Pre-Paid-Mobilvertrages bei einem Mobilfunkanbieter. Anstelle des selbstgewählten, sechsstelligen PIN wird beim Vor-Ort-Auslesen die Zugangsnummer verwendet,
die auf der Vorderseite des Personalsausweises unveränderlich aufgebracht ist und deren Kenntnis den Sichtkontakt auf den Ausweis beweist.
Das funktioniert selbst dann, wenn die eID-Funktion explizit gesperrt oder die Ausweisinhaber:innen ihren PIN nicht kennen. Legitimationsprüfungen werden dadurch nicht nur schneller, sondern nebenbei auch fehlerfrei.
Behörden und Unternehmen, die diese Funktion ihren Bürger:innen bzw. Kund:innen anbieten möchten, benötigen dazu eine Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen, ein Lesegerät und eine für das Vor-Ort-Auslesen geeignete Software. Auf Basis des eID-Clients des Bundes (AusweisApp2) haben wir eine solche Produktlösung zur Integration der benötigten Funktionalitäten entwickelt: Governikus ID Loneos.