Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung (DVDV)
Deutschlandweit sicher und rechtskonform Daten austauschen

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist die fach- und verwaltungsübergreifende Infrastrukturkomponente für die sichere und verlässliche Adressierung von automatisierten Diensten und Fachverfahren zur Kommunikation zwischen und mit Behörden der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Somit können E-Government-Transaktionen auf der Basis serviceorientierter Architekturen in sicherer und rechtsverbindlicher Weise vorgenommen werden.

Das DVDV wird in einem kooperativen Betreibermodell durch Bund, Länder und Kommunen bereitgestellt und in gemeinsamer Verantwortung unter Federführung des Bundes als Produkt im IT-Planungsrat fortentwickelt. Es ist offen für alle elektronischen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, die automatisiert in Form einer machine-2-machine-Kommunikation abgewickelt werden. Die Kommunikation erfolgt XML-basiert und wird über den sicheren Transportstandard OSCI abgesichert.

Das DVDV 1 startete bereits im Januar 2007, wobei als erster Dienst seinerzeit nach dem Melderechtsrahmengesetz die länderübergreifende Datenübermittlung umgesetzt wurde.

Zwischenzeitlich sind insgesamt rund 130 Dienste und Fachverfahren angeschlossen, wie z.B. auch das Personenstands-, Melde-, Ausländer- sowie Pass- und Ausweiswesen etc. Der Betrieb des zentralen DVDV-Bundesmaster wird vom ITZBund umgesetzt, die Erstellung und Pflege erfolgte gemeinsam durch Governikus und Dataport.

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite beim ITZBund.

Drei Arbeitskolleg:innen besprechen sich

Erfolgreiche Überführung des Projektes DVDV 2.0 in den produktiven Betrieb

Um sämtlichen technischen Entwicklungen, veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere E-Government-Gesetze und IT-NetzG), aber auch den europäischen Entwicklungen (zu nennen sind hier Large Scale Pilots wie SPOCS und PEPPOL) zu entsprechen sowie die bestehende Infrastruktur nachhaltig und zukunftssicher auszubauen, wurde das Steuerungsprojekt DVDV 2.0 ins Leben gerufen. Nach einer Analyse- und Konzeptionsphase wurde das DVDV 2.0 unter der Konsortialführung von Governikus gemeinsam mit Dataport neu entwickelt und ausgerollt.

In einem dreistufigen Übergangsmodell wurden in der Zeit von Ende Oktober bis Ende November 2019 bundesweit die Bundes- und insgesamt 14-Landesserver mit sämtlichen angeschlossenen Diensten und Fachverfahren von DVDV 1 auf DVDV 2.0 unter Verwendung der vorhandenen Server-Vertreterregelungen umgestellt und DVDV 1 erfolgreich abgelöst.

Junge Frau im Rollstuhl mit weiteren Personen im Gespräch

DVDV 2.0

Die wesentlichen Leistungsmerkmale von DVDV 2.0 sind neben der Anhebung der Technik auf den neuesten Stand, der Orientierung an offenen Standards, der Benutzerfreundlichkeit und Performanz vor allem in den Bereich zur Nutzergruppenerweiterung, der Identitätsförderation (sowohl national, wie z.B. SAFE als auch Anbindungsmöglichkeiten an EU-Systeme) zu sehen. Unsere Erfahrungen aus der Pflege des Justiz-Systems SAFE, als auch unserer Beteiligung an den Large Scale Pilots SPOCS und PEPPOL, waren in der Konzeptionierung und Umsetzung von DVDV 2.0 äußerst wertvoll.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber DVDV 1 kurz zusammengefasst:

  • Neuentwicklung auf Basis aktueller Technologien und konzeptionelle Erneuerungen
  • Aufnahme zusätzlicher Kommunikationsprotokolle
  • Einführung eines webbasierten Auskunfts-Clients
  • Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für die Pflegenden Stellen
  • Umstellung des Pflege-Clients auf eine webbasierte Anwendung
  • Testsysteme für die Entwicklung von Fachverfahren
  • Erweiterung der Nutzergruppen um verwaltungsexterne Teilnehmer
  • Ablösung von LDAP
  • Vorbereitung des Systems zur Unterstützung von E-Government-Prozessen und zur Anbindung an zentrale europäische Dienstverzeichnisse, z.B. durch eine Erweiterbarkeit des Datenmodells
  • Vorbereitung des Identitätsmanagements für Vertrauensdomänen, z.B. für die Justiz-Domäne SAFE
  • Zugriff/Anbindung über das Internet und zusätzlich über das Verbindungsnetz gem. § 3 IT-NetzG