COM Vibilia beBPo Edition

Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz

Governikus COM Vibilia beBPo Edition erfüllt alle rechtlichen Anforderungen für den Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz und den sicheren Übermittlungsweg beBPo gemäß der elektronischen Rechtsverkehrs-Verordnung.

Die Kommunikation erfolgt über den SAFE-Verzeichnisdienst.

  • Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz über einen sicheren Übermittlungsweg entsprechend ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung)
  • Erfüllt alle rechtlichen Anforderungen an das besondere Behördenpostfach
  • Anbringung sowie Prüfung und Anzeige eines vertrauenswürdigen Herkunftsnachweises (VHN) zum Nachweis der Identität des Absenders
  • Komfortable Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses sowie automatische Erstellung des erforderlichen XML-Strukturdatensatzes
Frau mit Locken schaut nach links

3 gute Gründe für Governikus COM Vibilia beBPo Edition

Vielfältige Einsatzszenarien

Die Governikus COM Vibilia beBPo Edition bietet Einsatzmöglichkeiten in XÖV- und EGVP-Szenarien sowie individuelle Projektlösungen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Justiz-Kommunikation für unterschiedliche Anwendungsgruppen mit COM Vibilia beBPO Edition.

Anwendung des IT-Planungsrates

Governikus COM Vibilia ist Bestandteile der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates.

Für wen ist COM Vibilia beBPo Edition geeignet?

Sie wollen mit der Justiz kommunizieren und gehören zu einer der nachfolgenden Gruppen:

  • Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B.
    • Sparkassen
    • IHK
    • HWK
    • Krankenkassen
    • Berufsgenossenschaften
  • Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann

Wie kann ich COM Vibilia beBPo Edition beziehen?

Der Abruf aus dem Rahmenvertrag der Anwendung Governikus erfolgt für Organisationen der Länder und Kommunen über die sog. benannten Stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.

Für Organisationen des Bundes (darunter fallen auch die meisten Krankenkassen) erfolgt der Abruf über die abrufberechtigte Behörde beim Bund. Hierfür senden Sie bitte Ihre Bedarfsmeldung formlos per Mail an uns. Wir kümmern uns um die Abwicklung und nehmen Kontakt zu Ihnen auf.

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