Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop

der Governikus GmbH & Co KG, Hochschulring 4, 28359 Bremen
nachfolgend „Governikus KG“

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Software, Kartenlesegeräten, die Vermittlung von Signaturkarten und für Support-Dienstleistungen über den Online Shop der Governikus KG. Sofern die Governkus KG es anbietet, können Bestellungen auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden im direkten Geschäftsverhältnis mit der Governikus KG keine Anwendung, auch wenn die Governikus KG diesen nicht direkt widerspricht und/oder ihre Leistung widerspruchslos erbringt. Für Details der Angebote stehen die jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungs-Beschreibungen zur Verfügung.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer und an juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(3) Beim Zustandekommen von Signaturkartenverträgen tritt die Governikus KG dem Kunden gegenüber lediglich als Vermittler auf. Der Kartenvertrag wird zwischen dem Kunden und der Telesec / Deutsche Telekom geschlossen. Hierfür wird ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen der Telesec verwiesen: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42816.pdf

§ 2 Vorbehalte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Governikus KG.

(2) Die Governikus KG behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Die im Shop dargestellte Leistung ist beispielhaft und nicht die individuelle, vertragsgegenständliche Leistung. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

(1) Die Angebote der Governikus KG sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Kaufvertrag über Kartenlesegeräte kommt zustande durch die Bestellung des Kunden einerseits und Lieferung der Ware oder Auftragsbestätigung in zumindest elektronischer Form durch die Governikus KG andererseits zustande. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind. Die Governikus KG behält sich vor, die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

(2) Der Erwerb eines Kartenlesegeräts berechtigt den Kunden, den telefonischen Support der Governikus KG im jeweils vereinbarten Umfang in Anspruch zu nehmen.

(3) Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden.

(4) Bei der Bestellung von Support-Leistungen ist der Kunde berechtigt die Support-Hotline der Governikus KG zu den in der Leistungsbeschreibung definierten Konditionen zu nutzen.

§ 4 Vergütung

(1) Die vom Kunden an die Governikus KG zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste für Signaturkarten, Kartenlesegeräte und Support-Dienstleistungen. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist die Governikus KG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Governikus KG innerhalb Deutschlands zzgl. der Kosten für Verpackung und Versand.

(3) Geldforderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, mit Lieferung ohne Abzug fällig oder bei Inkrafttreten einer Support-Vereinbarung und sind per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen (Konto 1169101 bei der Sparkasse Bremen, BLZ 29050101 bzw. IBAN DE69290501010001169101, BIC SBREDE22).

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der ausstehende Betrag mit 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Weitergehende Rechte der Governikus KG bleiben unberührt. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird.

(5) Die Governikus KG behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer Forderungen an Dritte vor.

(6) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eins Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, wenn die Governikus KG die Gegenforderung ausdrücklich anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt wurde.

§ 5 Lieferkonditionen

(1) Angaben von Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch die Governikus KG bestätigt wurden.

(2) Überschreitet die Governikus KG eine vereinbarte Lieferfrist, so hat der Kunde das Recht, mittels eingeschriebenen Briefs eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen und nach dem Fristablauf von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Für den Fall, dass die Governikus KG die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Ist der Governikus KG die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Governikus KG zu erklären, ob er wegen einer Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Bis zum Zugang der Antwort bei der Governikus KG bleibt diese zur Leistung berechtigt.

(5) Bei der Nutzung von Support-Leistungen ist nach erstmaliger Inanspruchnahme der Leistung kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

(6) Der Vertrag zu Support-Leistungen endet je nach Art der gebuchten Leistung nach a) dem Abschluss eines Support-Tickets oder b) dem Ende des vereinbarten Leistungszeitraums. Eine begonnene Support-Leistung (Support-Ticket) wird auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit zum Abschluss gebracht.

(7) Die Governikus KG legt fest, wann eine Support-Leistung abgeschlossen ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Governikus KG. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde zur Sicherung hiermit im Voraus an die Governikus KG ab. Soweit der Wert der abgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um 20 v.H. überschreitet, wird die Governikus KG auf Antrag des Kunden einen Teil der Forderungen freigeben. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt, soweit nicht die Governikus KG wegen Zahlungsverzugs des Schuldners oder aus sonstigem wichtigem Grund diese Ermächtigung widerruft.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Governikus KG verschafft dem Kunden die Kartenlesegeräte frei von Mängeln. Ein unerheblicher Mangel ist unbeachtlich.

(2) Zwischen der Governikus KG und dem Kunden können besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaft der Ware getroffen werden. Solche Vereinbarungen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar.

(3) Beanstandungen wegen eines Mangels, Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Der Kunde hat die Ware bei Empfang zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort gegenüber dem Spediteur anzuzeigen und unverzüglich die Governikus KG schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

(4) Die Governikus KG kann den Mangel nach ihrer Wahl durch unverzügliche Beseitigung oder Neulieferung beheben.

(5) Die Governikus KG haftet für Schäden nur, soweit diese von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung oder aufgrund einer Pflichtverletzung. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Governikus KG auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des unmittelbaren, vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leib, Leben, Körper oder Gesundheit oder der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Eingang der Ware beim Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Governikus KG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die Governikus KG sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde und die Governikus KG sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Vertragslücken.

(2) Hinsichtlich des gesamten Angebots der Governikus KG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Freie Hansestadt Bremen.

(4) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind zugleich die EVB-IT Kauf Vertragsbestandteil, mit Ausnahme der dort getroffenen Regelungen über die Gewährleistungspflicht sowie die Instandhaltungsverpflichtung. Die EVB-IT Kauf, mit Ausnahme der dort getroffenen Regelungen über die Gewährleistungspflicht sowie die Instandhaltungsverpflichtung, gehen diesen AGB vor, falls sie ausdrücklich eine abweichende Regelung vorsehen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

(Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Governikus GmbH & Co. KG, Hochschulring 4, 28359 Bremen, Deutschland, Telefonnummer: +49 421 204 95-0, E-Mail-Adresse: onlineshop@governikus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie benötigen Hilfe?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag, von 9:00 - 17:00 zur Verfügung.

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