Registermodernisierung, Single Digital Gateway und EUDI-Wallet im Zusammenspiel
Unsere Blogreihe zum Thema „eID auf dem Prüfstand“ startete mit dem Status Quo und einem Rückblick auf das erste Panel auf dem Governikus Summit 2025. Im zweiten Teil gehen wir im Besonderen auf die Registermodernisierung im Zusammenhang mit der eID ein.
Die digitale Transformation der Verwaltung nimmt Fahrt auf – mit großen Bausteinen
Das zweite Panel setzte sich zusammen aus Dr. Felix Bleckmann (Referatsleiter DI 12 aus dem BSI), Jasmin Deling (Leitung Stabstelle Digitalisierung für die Wirtschaft Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen), Konstantin Götze (Leiter Referat elektronische Vertrauensdienste der Bundesnetzagentur) und Hartje Bruns (Director Products von Governikus).
Die Registermodernisierung, die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) und die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) greifen zentral ineinander, um eine moderne, digitale Verwaltungsinfrastruktur in Europa zu schaffen. Die Registermodernisierung sorgt für aktuelle, interoperable Datenquellen in Deutschland, die über standardisierte Schnittstellen mit europäischen Systemen verbunden werden können. Die SDG-Verordnung verpflichtet EU-Mitgliedstaaten dazu, grenzüberschreitende Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen – möglichst im Once-Only-Prinzip. Die EUDI-Wallet bietet dabei das sichere, nutzerzentrierte Instrument, um Identitäts- und Nachweisdaten EU-weit digital vorzulegen. Nur durch das Zusammenspiel aller drei Elemente kann eine nahtlose, vertrauenswürdige und bürgerfreundliche digitale Verwaltung entstehen.
Harmonisiertes, europaweit kompatibles System für eine zukunftsfähige Verwaltung
Laut Jasmin Deling lassen sich hoheitliche staatliche Identitäts- und persönliche Qualifikationsnachweise wie Ausbildungsabschlüsse, berufliche Zertifikate oder Impfnachweise sehr gut in einer digitalen Wallet abbilden. Damit dies aber reibungslos funktioniert, braucht es ein abgestimmtes Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und den europäischen Lösungen. Auch Konstantin Götze betont, dass das zugrunde liegende Framework europäisch sei und dafür Registerschnittstellen zwischen den Ländern definiert und technisch umgesetzt werden müssen.
Dr. Felix Bleckmann unterstreicht, dass eine EUDI-Wallet nur dann eine echte EUDI-Wallet ist, wenn sie in der Lage ist, eine Personenidentifikation (PID) zu empfangen und somit als elektronische Identität zu fungieren. Auch wenn Nachweise grundsätzlich ohne PID genutzt werden könnten, stellt sich dann die Frage, wie diese Nachweise in die Wallet gelangen und wie stark die Personenbindung erhalten bleiben muss. Während einzelne Attribute also auch unabhängig verwendet werden können, entfalten sie ihren vollen Nutzen vor allem im Zusammenspiel mit einer verifizierten Identität. Eine Herausforderung bleibt dabei die Möglichkeit der Offline-Prüfung, wenn bei dem Anwendungsfall keine sekundenschnelle Online-Verifikation erforderlich ist.
Ausblick: Das Once-Only-Prinzip als zentraler Baustein auf dem Weg zur umfassenden Verwaltungsdigitalisierung
Mit Blick auf das vernetzte Europa im Jahr 2040 wünschen sich Konstantin Götze und Jasmin Deling ein harmonisiertes, europaweit kompatibles System. Dazu gehören ein einheitliches Sicherheitsniveau, die Akzeptanz durch Transparenzinstrumente wie ein Wallet-Dashboard, sowie die konsequente Automatisierung und Standardisierung des Datenaustauschs über Ländergrenzen hinweg. Die Realisierung des Once-Only-Prinzips – bei denen Daten nur einmal erhoben und mehrfach genutzt werden – ist dafür unerlässlich.
Dr. Felix Bleckmann ergänzt, dass die Balance zwischen Nutzbarkeit und Sicherheit entscheidend sein wird. Die Dienste müssen so ausgebaut werden, dass die Wallet eines jeden EU-Landes auch grenzüberschreitend problemlos einsetzbar ist – und tatsächlich von den Bürger:innen genutzt wird. Dafür ist vertrauenswürdige, lokal gesicherte Hardware notwendig, die es den Nutzer:innen ermöglicht, ihre eigene Sicherheit aktiv zu kontrollieren.