Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tagungen der Governikus GmbH & Co. KG

Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Governikus GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: Governikus KG) mit Event-Partnern über die Teilnahme an den Tagungen der Governikus KG sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Governikus KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Event-Partnervertrag und Anmeldung

  1. Der Event-Partner schließt mit der Governikus KG einen Event-Partnervertrag (nachfolgend „Vertrag“) ab. Der Vertrag kommt zustande sobald der Event-Partner das Angebot der Governikus KG über eine Governikus-Tagung schriftlich annimmt. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Event-Partner diese Geschäftsbedingungen
  2. . Der Event-Partner erhält nach Annahme des Angebots von der Governikus KG umgehend eine Anmeldebestätigung für die Governikus-Tagung. Die Beschreibung der einzelnen Leistungen im Rahmen der verschiedenen Event-Partner-Pakete ist im anliegenden Anmeldeformular enthalten.
  3. Da die Ausstellungsplätze für die Veranstaltung begrenzt ist, berücksichtigt die Governikus KG die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Event-Partnerdaten werden an die mit der Organisation der Tagung beauftragte BESL Eventagentur GmbH & Co. KG (kurz: BESL KG) weitergeleitet.

Leistungen

  1. Die Governikus KG erbringt gegenüber dem Event-Partner die im Anmeldeformular beschriebenen Leistungen im Rahmen der verschiedenen „Event-Partner-Pakete“ für die Tagungen der Governikus KG.
  2. Vor Ort ist die BESL KG ausschließlich für den Aufbau des gebuchten Standes inkl. der Anbringung der Grafik sowie der Bereitstellung der Hardware und des Mobiliars zuständig. Hierfür übermittelt der Event-Partner die notwendigen Informationen für die Grafik und sein Firmenlogo in Druckqualität. Der Event-Partner übernimmt den Versand bzw. Transport seiner eigenen Materialien (Hardware, Broschüren usw.) an den Veranstaltungsort und trägt die dafür anfallenden Kosten.
  3. Beabsichtigt der Event-Partner einen eigenen Stand, eigene Rückwand oder eigene Rollups am Veranstaltungsort aufzubauen, hat er ihre Ausgestaltung rechtzeitig mit der Governikus KG abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Die Governikus KG ist berechtigt den Aufbau des eigenen Standes, eigener Rückwand oder eigenen Rollups abzulehnen, wenn sich diese in das gestalterische Gesamtkonzept der Tagung nicht einfügen.
  4. Ferner ist der Event-Partner für den Auf- und Abbau seiner eigenen Materialien und gegebenenfalls des Standes, sowie deren rechtzeitigen Abtransport nach dem vertraglich festgelegten Ende der Veranstaltung verantwortlich.

Die Event-Partner werden von der BESL KG über die Auf- und Abbauzeiten informiert. Diese sind unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Governikus KG berechtigt, für die Dauer des Verbleibes dieser Gegenstände eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen und ihre Entfernung und Lagerung auf Kosten des Event-Partners vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

  1. Der Event-Partner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
  2. Die Gestaltung eines Ausstellungsbereichs in Form eines Showcases erfolgt erst nach einer Abstimmung mit der Governikus KG.
  3. Der Event-Partner hat dafür zu sorgen, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung sein Stand mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt ist. Der Event-Partner ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Standes verantwortlich. Nach Ende eines jeden Veranstaltungstages sind alle leicht zu entfernenden wertvollen Gegenstände (mobile Elektronik, Kommunikations- und Präsentationsmittel u. ä.) unter Verschluss zu halten bzw. zu entfernen.
  4. Dem Event-Partner wird grundsätzlich am Veranstaltungsort kein zusätzlicher Stauraum zur Verfügung gestellt. Die Governikus KG wird sich aber vor Ort bemühen, dem Event-Partner bei Bedarf zusätzlichen Stauraum zu verschaffen.

Teilnahmegebühren und Zahlung

  1. Die Preise für die verschiedenen Event-Partner-Pakete sind dem Anmeldeformular zu entnehmen.
  2. Die Rechnung wird durch die Governikus KG nach Eingang der Anmeldung versandt und ist 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr.

Abtretung, Aufrechnung von Forderungen

Die Abtretung von Forderungen gegen die Governikus KG an Dritte oder Aufrechnung von Forderungen mit Gegenforderungen ist nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Governikus KG zulässig. Dies gilt nicht für gerichtlich festgestellte Forderungen.

Stornierung, Absage und Verschiebung

  1. Kostenpflichtige Anmeldungen können bis zum Anmeldestichtag gemäß Anmeldeformular kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung bis zum Rücktrittsstichtag gemäß Anmeldeformular wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Gleiches gilt, wenn ein Event-Partner ohne Absage nicht zur Veranstaltung erscheint. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Benennung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers.
  2. Die Governikus KG behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, etwa bei zu geringer Nachfrage, bei Ausfall der Dozenten oder anderen wichtigen Gründen, die nicht durch die Governikus KG zu vertreten sind, zu verschieben oder abzusagen. Die Event-Partner werden in diesem Fall umgehend, spätestens am 28. Februar 2023, informiert. Bei einer Absage erhält der Event-Partner bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Aktualisierungsvorbehalt

Die Veranstaltungsagenda wird kontinuierlich aktualisiert. Notwendige inhaltliche Anpassungen bzw. Abweichungen bleiben daher vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Tagung nicht maßgeblich verändern.

Haftung

Schadensersatzansprüche können von der Governikus KG nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt werden. Die Haftung der Governikus KG ist im Fall grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Den Einwand des Mitverschuldens behält sich die Governikus KG vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres; außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens zwei Jahre nach der Entstehung des Anspruchsgrundes ein.

Datenschutzrechtliche

Der Event-Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung so wie sie in der Datenschutzerklärung benannt sind, Anwendung finden.

Bild- und Tonaufnahmen

Der Event-Partner erklärt sich mit der unentgeltlichen Verwendung von Video-, Ton- und Fotoaufnahmen seines Standes und dessen Personal, die die Governikus KG im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung und Veranstaltungsdurchführung zum Zwecke der Veranstaltungsdokumentation, der eigenen Werbung oder zum Zwecke der Veröffentlichung in der Presse/ Social Media anfertigt oder anfertigen lässt, einverstanden. Gleiches gilt für Dritte, die mit Genehmigung der Governikus KG auf der Veranstaltung oben genannte Aufnahmen durchführen.

Sonstiges

  1. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Bremen.
  3. Sollten einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall auf Vereinbarungen hinwirken, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt so nahe wie möglich kommen.