Prof. Dr. Wilfried Bernhardt begann seine juristische Karriere nach Studium und Referendarzeit in Bayern 1981 als  Assistent an der Universität Trier, promovierte mit einem europa- und verfassungsrechtlichen Thema 1987 an der Universität Bayreuth und arbeitete von 1985 im Bundesministerium der Justiz – unterbrochen durch eine Tätigkeit in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt – bis 2009, zuletzt als Unterabteilungsleiter mit Zuständigkeit u.a. für Informationstechnologie. Auf europäischer Ebene wirkte er an diversen IT-Projekten mit und fungierte 2007 als Ko-Vorsitzender der von ihm initiierten EU-Ratsarbeitsgruppe E-Justice in Brüssel. 2009 wurde er zum Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, ab 2010 zusätzlich zum Chief Information Officer des Freistaats Sachsen und Mitglied des IT-Planungsrats ernannt. Seit 2015 arbeitet er  als Unternehmensberater, daneben seit 2016 als Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Partner bei Büsing, Müffelmann& Theye sowie als Honorarprofessor für Internetrecht an der Universität Leipzig. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Nationalen E-Government-Kompetenzzentrums e.V. und Vorstandsmitglied im Deutschen EDV-Gerichtstag.