Governikus SigningBroker (GSB) treibt die Digitalisierung zum Vorteil von Bürger:innen UND der Öffentlichen Verwaltung voran.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der insgesamt 575 umzusetzenden OZG-Leistungen auf allen föderalen Ebenen schreitet voran. Die Umsetzungsfrist endet Ende 2022, dennoch gibt es noch etliche unbeantwortete Fragen. Eine davon betrifft die flächendeckende Möglichkeit, die -je nach Landesrecht- ca. 10-14% OZG-Leistungen mit Schriftformbedarf medienbruchfrei und nutzerfreundlich umzusetzen. Ein Teil der Antwort lautet: „Anträge einreichen mittels Online-Ausweis“.
Seit der Einführung des Online-Ausweises sind zwar bereits einige Jahre vergangen, doch erst seit einem Jahr verfügen alle Bundesbürger:innen über einen solchen Ausweis (davon geschätzt ca. 6 Millionen real genutzt). Darüber hinaus mussten rechtliche und technische Hürden abgebaut werden (wie z.B. mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz zu Förderung elektronischer Identitäten). Nicht zuletzt fehlte es in den vergangenen Jahren an Nutzungsmöglichkeiten, weshalb viele Bürger:innen keine Notwendigkeit gesehen haben, sich mit dem Online-Ausweis zu beschäftigen. Das wird sich mit weiteren OZG-Angeboten oder auch der künftig verfügbaren Smart-eID sukzessive ändern.