Allgemeine Vertragsgrundlagen für Schulungen der Governikus KG

der Governikus GmbH & Co KG, Hochschulring 4, 28359 Bremen
nachfolgend „Governikus KG“

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen hinsichtlich Softwareprodukten und Dienstleistungen der Governikus KG.

2. Schulungszeiten / Schulungsort / Schulungsinhalt

Die Schulungen finden in Bremen statt. Genaue Angaben zum Schulungsort sowie den Schulungszeiten sind den jeweils aktuellen Schulungsunterlagen zu entnehmen. Die genauen Schulungsinhalte sind den Schulungsunterlagen sowie jeweiligen Schulungsangeboten zu entnehmen. Gleiches gilt für die erforderlichen Vorkenntnisse.

3. Verschwiegenheit

Die Teilnehmer sind verpflichtet über die Schulungsinhalte stillschweigen zu bewahren, soweit keine anderen vertraglichen Absprachen mit der Governikus KG vorliegen.

4. Anmeldung

Die Schulungstermine werden von der Governikus KG terminiert und den Teilnehmern frühzeitig bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Webseite der Governikus KG. Für eine verbindliche Anmeldung ist spätestens vier Wochen vor Schulungsbeginn eine schriftliche Anmeldung an die Governikus KG zu richten. Für die Schriftlichkeit ist eine Anmeldung in Form von Telefax oder E-Mail ausreichend. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald die Governikus KG diese schriftlich (per E-Mail) bestätigt hat.

5. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr pro Person und Schulungstag ist den jeweiligen aktuellen Schulungsangeboten zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr umfasst Getränke, Mittagstisch und Schulungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung bei der:dem Teilnehmer:in fällig.

6. Rücktritt und Umbuchung

Sollte ein:e Teilnehmer:in wider Erwarten an den Schulungen nicht teilnehmen können, so ist dies der Governikus KG unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zu drei Wochen vor dem Schulungstermin ist die Governikus KG berechtigt 50% der Schulungsgebühr als Bearbeitungsgebühr einzubehalten bzw. zu verlangen. Terminliche Umbuchungen, die der Governikus KG bis vier Wochen vor dem Schulungstermin mitgeteilt werden, sind für den Teilnehmer kostenfrei. Erfolgt eine spätere Umbuchung, ist die Governikus KG berechtigt bis zu 30% der Schulungsgebühr als Umbuchungsgebühr einzubehalten.

Bei einer Absage oder Umbuchung innerhalb eines Zeitraums unter einer Woche vor dem Schulungstermin, werden die gesamten Teilnahmegebühren fällig. Dem Vertragspartner steht es frei eine andere als die gemeldete Person zur Schulung zu entsenden. Eine Änderung der zu schulenden Person ist der Governikus KG im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen.

7. Terminänderung seitens der Governikus KG

Die Governikus KG behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl die avisierten Kurse zu stornieren und gegebenenfalls neue Termine fest zu setzen. Die jeweiligen Mindestteilnehmer:innenzahlen sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen. Soweit möglich wird hierbei auf die Wünsche der verbindlich angemeldeten Teilnehmer:innen Rücksicht genommen. Kann die Schulung auch am Folgetermin nicht durchgeführt werden, wird die Governikus KG den Teilnehmer:innenn die Schulungsgebühren erstatten. Weitergehende Ansprüche gegen die Governikus KG sind ausgeschlossen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sarah Mallesch

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Event- & Partnermanagement

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Heidi Steinbeck

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Eventmanagement

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