Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Governikus KG

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Governikus GmbH & Co. KG – im folgenden Governikus KG genannt – geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Für Veranstaltungen der Governikus KG im Bereich Schulungen gelten die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Governikus KG im Bereich Schulungen”. Soweit bei einer Veranstaltung von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gehen die individuellen Vereinbarungen vor. Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Geltung.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Governikus KG an.

Leistungen des Veranstalters

Mit der Anmeldung und der Entrichtung der Teilnahmegebühr haben die Teilnehmer, Teilnehmerinnen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Teilnahme an den Kongressveranstaltungen
  • ausführliche Kongressunterlagen
  • Mittagessen an beiden Kongresstagen
  • Erfrischungen an den ausgewiesenen Kaffeebars
  • Besuch der begleitenden Fachausstellung
  • Teilnahme an der Abendveranstaltung am 09.05.2023

Die Veranstaltungsunterlagen und Zugangsberechtigungen erhalten die Teilnehmer, Teilnehmerinnen am Veranstaltungsort.

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung kann über das in der Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage (http://www.governikus.besl-eventservice.de) zur Verfügung gestellte Anmeldeformular per Internet erfolgen. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die Eventagentur BESL zustande. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

Zahlungsbedingungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) gemäß Rechnungslegung durch die Eventagentur BESL mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen.

Rücktritt

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme werden 100 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin benannt wird oder nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auch sonst entstanden oder geringer als die Pauschale wäre. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der Governikus KG.

Absage und Änderungen von Veranstaltungen

Die Governikus KG hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des Referenten/der Referentin ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt oder Ähnliches) zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird hierüber unter den in seiner/ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Die Governikus KG behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.

Ausschluss von der Teilnahme

Die Governikus KG ist berechtigt, Teilnehmer/Teilnehmerin in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der Governikus KG nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haftung

Die Governikus haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Governikus KG beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.

Datenschutz und Foto- und Filmrechte

Die von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen darüber hinaus zum Zwecke der Rechnungslegung, gespeichert und verarbeitet. Sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in weitere Datenverarbeitungen einwilligt, werden die Daten für die jeweils angegebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Veranstaltung wird von Fotografen und einem Videoteam dokumentiert, um die Aufnahmen nach der Veranstaltung zu PR-Zwecken im Internet und in den Medien zu veröffentlichen.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen an und erklärt sich insbesondere auch damit einverstanden, dass die Fotos und veranstaltungsrelevante persönliche Daten sowie die Daten zu dem von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin benannten Unternehmen im Teilnehmerverzeichnis und auf dem Namensschild für diese Veranstaltung veröffentlicht werden. Anderenfalls bittet der Veranstalter bis zum 09.04.2023 um eine schriftliche Mitteilung. Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen bei dem Veranstalter.

Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform kann neben der gesetzlichen Schriftform gemäß § 126 BGB auch durch Telefax oder Übersendung eines unterzeichneten Dokumentes als Anlage zu einer E-Mail eingehalten werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Berlin und der Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin kein/e Verbraucher/in ist.